Bruststraffung Rosenheim Fr. Dr. Urban

Informationen und Terminvereinbarung für Ihren Beratungstermin für Ihre Bruststraffung in Rosenheim von der Fächarztin für Plastische Chirurgie Fr. Dr. med. Maria Urban:
☎ 08031 - 234960

Bruststraffung Rosenheim

Dr. Maria Urban

Fachärztin für Chirurgie und Plastische Chirurgie
seit 01.01.2023:
Orthopädie-Zentrum Rosenheim
Äußere Münchener Str. 9
83026 Rosenheim

Frau Dr. Urban absolvierte ihre breit gefächerte Weiterbildung zur Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Kliniken in London, Deutschland und Österreich. In der Schlosspark-Klinik in Ludwigsburg sammelte sie über mehrere Jahre reichhaltige und fundierte Erfahrungen auf dem Gebiet der ästhetischen Chirurgie.

Im Oktober 2005 hat sie sich in der eigenen Praxis in Prien am Chiemsee niedergelassen. Seit dem 01.01.2023 ist sie in die neuen Praxisräumlichkeiten in Rosenheim gewechselt.

Durch regelmäßige Fortbildungen im In- und Ausland kann sie stets ihre Patientinnen und Patienten nach dem neuesten Stand der ästhetischen Chirurgie behandeln.


Was kostet ein Beratungstermin?

Grundsätzlich müssen alle Tätigkeiten eines Facharztes nach dem Heilmittelwerbegesetz abgerechnet werden. Daher wird die Beratung nach der Gebührenordung für Ärzte in Rechnung gestellt.

Mitgliedschaften von Fr. Dr. Urban:

Information und Beratungstermin für Ihre Bruststraffung in Rosenheim:
☎ 08031 - 234960


Bruststraffung vom Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Rosenheim

Sie wollen mehr über die Straffung einer erschlafften Brust erfahren? Informationen und Terminvereinbarung für die Straffung Ihrer Brust vom Facharzt für Plastische Chirurgie in Rosenheim:
☎ 08031 - 234960

Moderne Wellness Plastische Chirurgie

© Bruststraffung vom Facharzt für Plastische Chirurgie

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Allgemeiner Hinweis

Ärztliche Leistungen müssen gemäß Heilmittelwerbegesetz nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Krankenkassen übernehmen medizinisch notwendige Behandlungen und Untersuchungen - alle anderen sind vom Patienten selbst zu tragen. Zudem fällt bei medizinisch nicht notwendigen Untersuchungen bzw. Behandlungen Mehrwertsteuer an, welche auch vom Patienten zu tragen ist.

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