Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie für Ihre Bruststraffung

Die Arztwahl für eine Bruststraffung ist ein sehr komplexes und umfangreiches Thema. Viele wichtige Faktoren sind für den Laien nicht einfach erkennbar.

Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört dieästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie lernen innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden können (z. B. Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).

Im Rahmen seiner Facharztausbildung lernt der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie umfangreiche Fähigkeiten.

Zudem muss er im Rahmen seiner Facharztausbildung eine Vielzahl an Operationen durchführen, so dass er zur Facharztprüfung zugelassen wird.

Der Titel "kosmetischer Chirurg, ästhetischer Chirurg oder Schönheitschirurg" ist ungeschützt.

So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie, ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".

Überlegen Sie sich bei Ihrer Arztwahl, wer kann Ihr Zielergebnis erreichen?

- ein Arzt, der eine andere Fachrichtung gelernt hat (zum Beispiel HNO, etc.)

- ein Arzt, der gelernt hat, eine Brust wieder her zu stellen

Mehr Informationen zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Erfahrung und Qualifikation unserer Fachärzte



Bruststraffung vom Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Sie wollen mehr über die Straffung einer erschlafften Brust erfahren? Informationen und Terminvereinbarung für die Straffung Ihrer Brust vom Facharzt für Plastische Chirurgie:
☎ 0911-98206222

Moderne Wellness Plastische Chirurgie

© Bruststraffung vom Facharzt für Plastische Chirurgie

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Allgemeiner Hinweis

Ärztliche Leistungen müssen gemäß Heilmittelwerbegesetz nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Krankenkassen übernehmen medizinisch notwendige Behandlungen und Untersuchungen - alle anderen sind vom Patienten selbst zu tragen. Zudem fällt bei medizinisch nicht notwendigen Untersuchungen bzw. Behandlungen Mehrwertsteuer an, welche auch vom Patienten zu tragen ist.

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