Bruststraffung Koblenz Dr. Herzhoff - Facharzt für Plastische Chirurgie

Informationen zu Kosten, Risiken, Ablauf, etc. und Beratungstermin für Ihre Bruststraffung in Koblenz beim Facharzt für Plastische Chirurgie Dr. Herzhoff:
☎ 0261 - 55013322

Bruststraffung Koblenz

Dr. med. Thomas J. Herzhoff

Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

CIM Koblenz - Zentrum integrativer Medizin

Rübenacher Straße 32
56072 Koblenz

Die Kombination von Erfahrung und Räumlichkeiten nach einem hohen Sicherheitsstandard sind die Grundlagen für eine erfolgreiche Umsetzung Ihres Veränderungswunsches. Nutzen Sie die über 15-jährige Erfahrung von Dr. Herzhoff im Bereich der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie.

Mitgliedschaften Dr. Herzhoff

BDC Koblenz

Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V.(BDC)

DGPRÄC

Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC)

Das CIM - Zentrum integrativer Medizin

Im CIM in Koblenz steht der Mensch im Mittelpunkt. Der Mensch wird in Vorsorge, Diagnostik und Therapie in enger Zusammenarbeit aller Fachdisziplinen betreut. Das Ziel ist, Gesundheit zu bewahren und Krankheit zu heilen.

Im Haus bedinden sich Praxen folgender Fachbereiche:

  • Allgmeinmedizin
  • Anästhesie
  • Apotheke
  • Optik
  • Heilpraktiker
  • Orthopädie
  • Plastische Chirurgie
  • Physiotherapie
  • Sportmedizin
  • Zahnmedizin

Information und Beratungstermin für Ihre Bruststraffung in Koblenz:
☎ 0261 - 55013322


Bruststraffung vom Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Koblenz

Sie wollen mehr über die Straffung einer erschlafften Brust erfahren? Informationen und Terminvereinbarung für die Straffung Ihrer Brust vom Facharzt für Plastische Chirurgie:
☎ 0261 - 55013322

Moderne Wellness Plastische Chirurgie

© Bruststraffung vom Facharzt für Plastische Chirurgie

Wir wollen, dass Sie sich in Ihrer Haut wohler fühlen. All rights reserved.

Allgemeiner Hinweis

Ärztliche Leistungen müssen gemäß Heilmittelwerbegesetz nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Krankenkassen übernehmen medizinisch notwendige Behandlungen und Untersuchungen - alle anderen sind vom Patienten selbst zu tragen. Zudem fällt bei medizinisch nicht notwendigen Untersuchungen bzw. Behandlungen Mehrwertsteuer an, welche auch vom Patienten zu tragen ist.

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