Bruststraffung Augsburg Dr. von Saldern Facharzt für Plastische Chirurgie

Informationen und Terminvereinbarung für Ihren Beratungstermin für Ihre Bruststraffung in Augsburg:
☎ 0821 - 45349619

Bruststraffung Augsburg

Dr. med. Sven von Saldern

Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Klinik am Forsterpark
Willy-Brandt-Platz 3a
86153 Augsburg

DGRäPC

Dr. med. Sven von Saldern ist Mitglied zahlreicher wissenschaftlicher Gesellschaften, insbesondere der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen.

DGÄPC

Dr. von Saldern war von 2010 bis 2016 Präsident der Deutschen Gesellschaft für ästhetisch-Plastische Chirurgie DGÄPC.

Seine Facharztausbildung zum Chirurgen absolvierte er von 1983 bis 1991 in den Kreiskrankenhäusern Dachau und Starnberg. Darauf folgte am Krankenhaus München Bogenhausen die Ausbildung zum Facharzt für Plastische Chirurgie, dort erwarb er auch die Zusatzbezeichnung Handchirurgie. Seit 2005 ist Dr. von Saldern in Augsburg in der Klinik am Forsterpark niedergelassen und hat sich mit den Hautärzten des Hautzentrums zusammengeschlossen.

Erfahrung für Ihre Bruststraffung in Augsburg

Unser Facharzt für Plastische Chirurgie in Augsburg besitzt eine über 20 jährige Erfahrung im Bereich der Ästhetischen, Plastischen Chirurgie. Dies sorgt für Ihre Sicherheit und eine hohe Qualität.

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Was kostet ein Beratungstermin in Augsburg?

Grundsätzlich müssen alle Tätigkeiten eines Facharztes nach dem Heilmittelwerbegesetz abgerechnet werden. Daher wird die Beratung nach der Gebührenordung für Ärzte in Rechnung gestellt.


Bruststraffung vom Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Augsburg

Sie wollen mehr über die Straffung einer erschlafften Brust erfahren? Informationen und Terminvereinbarung für die Straffung Ihrer Brust vom Facharzt für Plastische Chirurgie:
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Moderne Wellness Plastische Chirurgie

© Bruststraffung vom Facharzt für Plastische Chirurgie

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Allgemeiner Hinweis

Ärztliche Leistungen müssen gemäß Heilmittelwerbegesetz nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Krankenkassen übernehmen medizinisch notwendige Behandlungen und Untersuchungen - alle anderen sind vom Patienten selbst zu tragen. Zudem fällt bei medizinisch nicht notwendigen Untersuchungen bzw. Behandlungen Mehrwertsteuer an, welche auch vom Patienten zu tragen ist.

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